Kategorien
Regeln

Nächtliche Beleuchtung

Liebe Pächterinnen und Pächter,

es ist schön, an lauen Sommerabenden bis in die Nacht im Garten zu sein, vielleicht mit Familie und Freunden zusammen den Aufenthalt in dieser schönen Umgebung zu geniessen.
Und dass man da nicht unbedingt im Dunkeln sitzen möchte, ist ja auch völlig logisch.
Dennoch ist Dunkelheit für die Tiere, mit denen wir den Lebensraum teilen, sehr wichtig.
Wusstest Du, dass 90% aller bestäubenden Schmetterlingsarten nachtaktiv sind? Diese Nachtfalter, sowie andere nachtaktive Insekten, werden durch unser Licht massiv gestört – sie verlieren die Orientierung und kreisen um die Lichtquelle, bis sie vor Erschöpfung sterben oder – bei heissen Lampen – sogar verbrennen.
Aber diese Insekten sind auch für unsere Gärten wichtig und wir sollten sie schützen.

Was tun?
In der neuen Gartenordnung, die ab dem neuen Jahr in Kraft tritt, wird unnötige Beleuchtung bei Abwesenheit der Pächter verboten werden.
Bis dahin können wir nur an Vernunft und Rücksichtnahme appellieren.
Niemand verlangt, dass ihr im Dunkeln sitzt, aber wenn niemand im Garten ist, sollten weder der Sitzplatz noch die Wege beleuchtet sein.
Bitte schaltet die Beleuchtung also nur an, wenn ihr sie wirklich braucht und gönnt eurem Garten und den nachtaktiven Insekten die natürliche Dunkelheit.
Auch an Bewegungssensoren gekoppelte Lampen kann man bei Abwesenheit ausschalten – dann wird auch nicht bei jedem Frosch, der vorbeihüpft, die Beleuchtung aktiviert.

Für Rückfragen zum Thema stehe ich gerne zur Verfügung und danke für die Mithilfe!
freundliche Grüsse
für den Vorstand
Esther

Kategorien
Regeln

Neue vereinsinterne Regelung zur Bodenversiegelung

An der GV vom 12. April 2024 hat die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder folgender neuen, vereinsinternen Regel zugestimmt:

Regelung “Bodenversiegelung“
Für Bodenplatten, welche in einem gekofferten Kies- oder Sandbett verlegt werden, gilt neu das maximale Flächenmass vom 14m2, zusätzlich zu den max. 14m2 Pergola-Bodenfläche. (Mit “Pergola“ ist der Sitzplatz direkt angrenzend an die Hütte unter dem Vordach gemeint. Siehe Anhang 6 der FGO)
Davon ausgenommen sind Gartenwege (Breite max. 1m), sowie einzelne Trittplatten, welche ohne Kofferung verlegt werden.
Bereits bestehende Flächen sind von der Regelung ausgenommen.
Neu zu verlegende Flächen benötigen ein Baugesuch.

Kategorien
Regeln

Gartenabfälle im Wald

Leider sieht man immer wieder, dass im Wald oder am Waldrand Gartenabfälle „entsorgt“ werden.
Einige, die das tun, werden sich denken: Grün ist grün – da liegt ja sowieso alles mögliche rum und es spielt keine Rolle, ob ich da meine Äste von der gestutzten Hecke, meinen Rasenschnitt oder alte Erde dazuwerfe.

Damit irren sie sich aber sehr, denn das wilde Deponieren von Grüngut ist verboten und das zu Recht, denn es richtet erheblichen Schaden am empfindlichen Oekosystem Wald an.


Warum ist das so?
Der wichtigste Grund sind die Neophyten in unseren Gärten. Also exotische Pflanzen, die, gibt man ihnen die Möglichkeit zur unkontrollierten Verbreitung, das natürliche Gleichgewicht des Waldes gefährden. Sie verdrängen andere Pflanzen, überwuchern zum Teil ganze Gebiete, haben negative Einflüsse auf Insekten und andere Tiere etc.
Das ist eigentlich jedem bekannt oder sollte es zumindest sein.
Aber wenn ich einfach nur harmlosen Rasenschnitt in den Wald werfe?
Auch damit verändere ich zB. die Nährstoffsituation des Waldbodens, evtl. bringe ich Krankheitserreger in den Wald oder die wilde Deponie erstickt das Leben, welches darunter wächst – lass es also bitte einfach bleiben!

Bitte entsorgt Gartenabfälle über die Grünabfuhr und kompostiert, was kompostierbar ist.
Alles andere, kranke Pflanzen, invasive Neophyten etc. gehört in den Abfall für die Verbrennung.

Danke dass ihr mithelft, den Wald zu schützen!

Kategorien
Regeln

Planschbecken

Es ist wieder sehr warm geworden. Und was gibt es schöneres für Kinder, welche ihre Eltern in den Garten begleiten, als sich in einem Planschbecken abzukühlen.

Leider kommt es aber immer wieder vor, dass zu grosse Becken aufgestellt werden und der Vorstand muss dann die Betreffenden an die Regeln erinnern. Aus der erhofften Abkühlung entsteht dann manchmal leider das Gegenteil.

Deshalb hier nochmals die Regel der Stadtgärtnerei, an die sich alle halten müssen:

Ein Kinder-Planschbecken mit einem Volumen von bis zu 0,7 m3
(Durchmesser 1,50 m, Höhe 40 cm) ist gestattet.

Gartenordnung 3.6.4

Eigentlich leuchtet die Regel ja auch ein: Wir alle sollten um einen sparsamen Wasserverbrauch besorgt sein und die Wasserrechnung wird am Ende solidarisch von allen getragen.
Da wäre es ja auch irgendwie unfair, wenn die einen möglichst sparsam giessen, während andere riesige Planschbecken füllen.

Danke, dass Ihr alle mithelft, die Regeln einzuhalten und für ein gutes Miteinander einzustehen.