Regeln der Stadtgärtnerei
Grundlage für alle Pächter im Fohrlisrain ist die Freizeitgartenordnung der Stadtgärtnerei. Hier findest Du sämtliche Vorgaben, an die sich alle halten müssen. Die Regeln wurden im Laufe der Zeit immer wieder angepasst und modernisiert. Sie sind aber in der aktuellen Form für alle verbindlich und Regelverstösse werden auch sanktioniert bis – im Extremfall – zur Kündigung des Pachtverhältnisses.
Hier gibt es die aktuellste Freizeigartenodnung 2023:
Wichtig für die Biodiversität in der Umgebung des Gartenareales ist, dass sich keine invasiven Pflanzen ausbreiten und die einheimischen Pflanzen verdrängen.
Auch dazu gibt es Regeln der Stadtgärtnerei:
Auch zur neu bei uns auftretenden Tigermücke gibt es eine Sensibilisierungskampagne der Stadtgärtnerei:
Weitere Regeln der Stadtgärtnerei, Vorschriften und auch Informationen über Rechte und Pflichten im Familiengarten findest Du unter diesem Link
Ruhezeiten im Fohrlisrain
Bitte beachtet die Ruhezeiten im Freizeitgartenareal Fohrlisrain:
Montag bis Samstag: 12-14 Uhr, sowie ab 18 Uhr
Sonntag: Ganzer Tag
Während der Ruhezeiten sind unter anderem folgende Tätigkeiten nicht erlaubt:
Hämmern und Sägen
Holz hacken
Betreiben von Maschinen wie Rasenmähern, Häckslern, Kettensägen, Generatoren etc.
Das Ruhe-Gebot gilt ebenfalls für den Spielplatz.


Danke, dass ihr mithelft, das Ruhebedürfnis im Gartenareal zu respektieren!