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Neue vereinsinterne Regelung zur Bodenversiegelung

An der GV vom 12. April 2024 hat die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder folgender neuen, vereinsinternen Regel zugestimmt:

Regelung “Bodenversiegelung“
Für Bodenplatten, welche in einem gekofferten Kies- oder Sandbett verlegt werden, gilt neu das maximale Flächenmass vom 14m2, zusätzlich zu den max. 14m2 Pergola-Bodenfläche. (Mit “Pergola“ ist der Sitzplatz direkt angrenzend an die Hütte unter dem Vordach gemeint. Siehe Anhang 6 der FGO)
Davon ausgenommen sind Gartenwege (Breite max. 1m), sowie einzelne Trittplatten, welche ohne Kofferung verlegt werden.
Bereits bestehende Flächen sind von der Regelung ausgenommen.
Neu zu verlegende Flächen benötigen ein Baugesuch.