Vereinsstatuten und Gartenordnung
Grundlage für alle Pächter im Fohrlisrain sind die Vereinseigenen Statuten, welche von der Generalversammlung im 2025 beschlossen wurde.
Sie enthalten auch die Gartenordnung und die Bauordnung und können hier gelesen, bzw. heruntergeladen werden.
Diese Regeln sind für alle verbindlich – der Vorstand ist verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren und Regelverstösse zu mahnen oder im Wiederholungsfall auch zu sanktionieren – im Extremfall bis zur Kündigung des Pachtverhältnisses.
Hier gibt es die Statuten/Gartenordnung zum Download:
Wichtig für die Biodiversität in der Umgebung des Gartenareales ist, dass sich keine invasiven Pflanzen ausbreiten und die einheimischen Pflanzen verdrängen.
Auch dazu gibt es Regeln der Stadtgärtnerei, an die wir uns ebenfalls halten möchten:
Auch zur neu bei uns auftretenden Tigermücke gibt es eine Sensibilisierungskampagne der Stadtgärtnerei:
Ruhezeiten im Fohrlisrain
Bitte beachtet die Ruhezeiten im Freizeitgartenareal Fohrlisrain:
Montag – Donnerstag: 12-14 Uhr, sowie ab 19 Uhr
Freitag, Samstag: 12-14 Uhr, sowie ab 18 Uhr
Sonntag und Feiertage: Ganzer Tag
Während der Ruhezeiten sind unter anderem folgende Tätigkeiten nicht erlaubt:
Hämmern und Sägen
Holz hacken
Betreiben von Maschinen wie Rasenmähern, Häckslern, Kettensägen, Generatoren etc.
Das Ruhe-Gebot gilt ebenfalls für den Spielplatz.


Danke, dass ihr mithelft, das Ruhebedürfnis im Gartenareal zu respektieren!