Regeln der Stadtgärtnerei
Grundlage für alle Pächter im Fohrlisrain ist die Freizeitgartenordnung der Stadtgärtnerei. Hier findest Du sämtliche Vorgaben, an die sich alle halten müssen. Die Regeln wurden im Laufe der Zeit immer wieder angepasst und modernisiert. Sie sind aber in der aktuellen Form für alle verbindlich und Regelverstösse werden auch sanktioniert bis – im Extremfall – zur Kündigung des Pachtverhältnisses.
Hier gibt es die aktuellste Freizeigartenodnung 2023:
Wichtig für die Biodiversität in der Umgebung des Gartenareales ist, dass sich keine invasiven Pflanzen ausbreiten und die einheimischen Pflanzen verdrängen.
Auch dazu gibt es Regeln der Stadtgärtnerei:
Auch zur neu bei uns auftretenden Tigermücke gibt es eine Sensibilisierungskampagne der Stadtgärtnerei:
Weitere Regeln der Stadtgärtnerei, Vorschriften und auch Informationen über Rechte und Pflichten im Familiengarten findest Du unter diesem Link
Vereinseigene Sonderregeln
Regelung Trampoline und andere Spiel und Sportgeräte
An der GV vom 27. Februar 2015 hat die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten folgender vereinsinternen Regelung zugestimmt:
Die Gärten sind ein Ort der Erholung und des Ausgleiches zum Alltag. Sie sind auch als Pflanzgärten gedacht.
Deshalb dürfen sie nicht als Spiel- oder Sportplatz missbraucht werden. Unser Verein bietet dafür einen speziellen Spielplatz an (vis-à-vis Beizli)
Darum ist das Aufstellen von Trampolinen oder anderen Spiel- und Sportgeräten in unseren Gärten nicht erlaubt.
Regelung “Bodenversiegelung“
An der GV vom 12. April 2024 hat die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten folgender neuen, vereinsinternen Regel zugestimmt:
Für Bodenplatten, welche in einem gekofferten Kies- oder Sandbett verlegt werden, gilt neu das maximale Flächenmass vom 14m2, zusätzlich zu den max. 14m2 Pergola-Bodenfläche. (Mit “Pergola“ ist der Sitzplatz direkt angrenzend an die Hütte unter dem Vordach gemeint. Siehe Anhang 6 der FGO)
Davon ausgenommen sind Gartenwege (Breite max. 1m), sowie einzelne Trittplatten, welche ohne Kofferung verlegt werden.
Bereits bestehende Flächen sind von der Regelung ausgenommen.
Neu zu verlegende Flächen benötigen ein Baugesuch.
Ruhezeiten im Fohrlisrain
Bitte beachtet die Ruhezeiten im Freizeitgartenareal Fohrlisrain:
Montag – Donnerstag: 12-14 Uhr, sowie ab 19 Uhr
Freitag, Samstag: 12-14 Uhr, sowie ab 18 Uhr
Sonntag und Feiertage: Ganzer Tag
Während der Ruhezeiten sind unter anderem folgende Tätigkeiten nicht erlaubt:
Hämmern und Sägen
Holz hacken
Betreiben von Maschinen wie Rasenmähern, Häckslern, Kettensägen, Generatoren etc.
Das Ruhe-Gebot gilt ebenfalls für den Spielplatz.
Danke, dass ihr mithelft, das Ruhebedürfnis im Gartenareal zu respektieren!